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Die DS-GVO Übergangsfrist endet am 25.05.2018
Warum eine einheitliche DS-GVO?
Die neue DS-GVO wird für den Nutzer und Endverbraucher transparenter und damit für Ihn datenschutzfreundlicher gestaltet.
Dies geschieht durch die Macht der ständigen Einsichtmöglichkeit seiner gespeicherten Daten bei den datenverarbeitenden Anbietern wie z.B. Webseiten, Onlineshops aber auch Lokale Geschäfte die personenbezogene Daten speichern.
Die neuen Vorschriften gelten auch für Unternehmen außerhalb der EU, sobald diese personenbezogene Daten von Kunden aus der EU speichern.
Zusammen mit deutlich höheren Bußgeldern soll so sichergestellt werden, dass sich auch Dienste oder soziale Netzwerke z.B. aus den USA an die Regeln halten.
Betrifft die DS-GVO jeden Unternehmer?
Sobald dieser personenbezogene Daten erhebt / speichert: JA!
Die neue Verordnung betrifft jedes Unternehmen / jeden Verein das/der personenbezogene Daten erhebt und speichert.
Und dies geschieht in den meisten Fällen.
Nutzer-Tracking, Kundendaten, Newsletter oder Werbemails, Werbung auf Facebook, die eigene Datenschutzerklärung, vieles ändert sich durch die Neuregelungen.
Bei nichtbeachtung drohen horrende Strafen
Werden Sie von einem Anwalt oder einem Mitbewerber zur Anzeige gebracht können Ihnen horrende Strafen mit bis zu 4% Ihres weltweiten Umsatzes drohen!
Achtung Website-Betreiber: Die DS-GVO war noch nicht alles!
Auch die Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) werden durch die Datenschutzgrundverordnung zum Teil verdrängt.
Hier kommen zukünftig aber noch weitere Änderungen auf Sie zu! Da die DSGVO nicht speziell für Telemedien konzipiert ist, wird es zukünftig wohl noch eine speziellere Verordnung geben: die neue e-Privacy Verordnung.
Diese sollte 2018 mit der DSGVO in Kraft treten, wurde allerdings auf 2019 verschoben. Mit unserem RSW (Rechtssichere Website)-Service werden wir Sie hierzu auf dem Laufenden halten und Texte automatisch an die aktuelle Rechtslage anpassen.
Was Sie von uns erhalten
1. Prüfung Ihrer Website
Nahezu jede zweite Website ist zur Zeit Abmahngefärdet!
2. SSL-Zertifikat
Wenn nicht, ist es allerhöchste Zeit auf https umzustellen.
Wie das geht und was hier zu beachten ist, erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.
3. Impressum, Disclaimer und Datenschutz
4. Abmahnsicher durch Aktualitätsservice (RSW-Service)
Weiterhin erhalten Sie von uns wertvolle Checklisten für Ihr Marketing:
- mehrere Checklisten zu E-Mail-Marketing, Bilder & Texte, Datenschutz, Facebook & CO., Goolge Analytics …
- Die wichtigsten Lösungen auf einen Blick
- Verständlich und für die Praxis erstellt