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DS-GVO

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Abmahnsicher

Die DS-GVO Übergangsfrist endet am 25.05.2018

Bereits seit dem 25.05.2016 gilt die einheitliche, europäische Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) mit einer Übergangsfrist bis zum 25.05.2018. Somit gilt ab diesem Stichtag innerhalb der EU nur noch diese DS-GVO und löst somit das BSDG (Bundesdatengesetz) ab, bezw. dieses wird neu gefasst.

Warum eine einheitliche DS-GVO?

Die neue DS-GVO wird für den Nutzer und Endverbraucher transparenter und damit für Ihn datenschutzfreundlicher gestaltet.
Dies geschieht durch die Macht der ständigen Einsichtmöglichkeit seiner gespeicherten Daten bei den datenverarbeitenden Anbietern wie z.B. Webseiten, Onlineshops aber auch Lokale Geschäfte die personenbezogene Daten speichern.

Die neuen Vorschriften gelten auch für Unternehmen außerhalb der EU, sobald diese personenbezogene Daten von Kunden aus der EU speichern.

Zusammen mit deutlich höheren Bußgeldern soll so sichergestellt werden, dass sich auch Dienste oder soziale Netzwerke z.B. aus den USA an die Regeln halten.

Betrifft die DS-GVO jeden Unternehmer?

Sobald dieser personenbezogene Daten erhebt / speichert: JA!
Die neue Verordnung betrifft jedes Unternehmen / jeden Verein das/der personenbezogene Daten erhebt und speichert.
Und dies geschieht in den meisten Fällen.

Nutzer-Tracking, Kundendaten, Newsletter oder Werbemails, Werbung auf Facebook, die eigene Datenschutzerklärung, vieles ändert sich durch die Neuregelungen.

Bei nichtbeachtung drohen horrende Strafen

Werden Sie von einem Anwalt oder einem Mitbewerber zur Anzeige gebracht können Ihnen horrende Strafen mit bis zu 4% Ihres weltweiten Umsatzes drohen!

Achtung Website-Betreiber: Die DS-GVO war noch nicht alles!

Auch die Regelungen des Telemediengesetzes (TMG) werden durch die Datenschutzgrundverordnung zum Teil verdrängt.

Hier kommen zukünftig aber noch weitere Änderungen auf Sie zu! Da die DSGVO nicht speziell für Telemedien konzipiert ist, wird es zukünftig wohl noch eine speziellere Verordnung geben: die neue e-Privacy Verordnung.
Diese sollte 2018 mit der DSGVO in Kraft treten, wurde allerdings auf 2019 verschoben. Mit unserem RSW (Rechtssichere Website)-Service werden wir Sie hierzu auf dem Laufenden halten und Texte automatisch an die aktuelle Rechtslage anpassen.

Was Sie von uns erhalten

1. Prüfung Ihrer Website
Wir prüfen Ihre aktuelle Website und finden schnell heraus ob diese Abmahngefärdet ist
Nahezu jede zweite Website ist zur Zeit Abmahngefärdet!
2. SSL-Zertifikat
Wurde Ihre Website bereits mit einem SSL-Zertifikat versehen?
Wenn nicht, ist es allerhöchste Zeit auf https umzustellen.
Wie das geht und was hier zu beachten ist, erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.
3. Impressum, Disclaimer und Datenschutz
Sie erhalten von uns auf Ihre Inhalte abgestimmte rechtssichere Texte für das Impressum und der wichtigen Datenschutzerklärung.
4. Abmahnsicher durch Aktualitätsservice (RSW-Service)
Wenn Sie sich für unseren RSW-Service (RSW= Rechts-Sichere-Website) entscheiden, erhalten Sie bei rechtlichen Änderung sofort eine Info bzw. wir ändern die Texte auf Ihrer Website.
Weiterhin erhalten Sie von uns wertvolle Checklisten für Ihr Marketing:

  • mehrere Checklisten zu E-Mail-Marketing, Bilder & Texte, Datenschutz, Facebook & CO., Goolge Analytics …
  • Die wichtigsten Lösungen auf einen Blick
  • Verständlich und für die Praxis erstellt

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